Mit Wirkung zum 02.07.2023 hat die Bundesrepublik Deutschland durch das sog. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Europäische Whistleblower Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Beschäftigte erhalten dadurch einen Regelungsrahmen, um im Unternehmen festgestellte Gesetzesverstöße bzw. entsprechende Verdachtsmomente künftig besser melden zu können. Zum Schutz des Hinweisgebers hat das Unternehmen eine qualifiziert besetzte interne Meldestelle einzurichten, die die Identität des Hinweisgebers grundsätzlich vertraulich behandelt. Repressalien gegen den Hinweisgeber aufgrund einer gewissenhaften Meldung sind dem Unternehmen streng verboten. Der Hinweisgeber erhält über das Schicksal seiner Meldung eine Rückmeldung.
Die gleiche Meldemöglichkeit und den gleichen Schutz erhalten bei HAWE auch nicht beim Unternehmen beschäftigte Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem Unternehmen in Kontakt stehen (z.B. die Mitarbeiter von Kunden und Lieferanten des Unternehmens).
Eine Pflicht zur Meldung besteht nicht, sie ist rein freiwillig. Jedoch begrüßt HAWE sachdienliche Meldungen ausdrücklich, um etwaige Verstöße schnell erkennen und abstellen bzw. verhindern zu können. Die interne Meldestelle der HAWE Group (Deutschland) ist angesiedelt in der Rechtsabteilung der HAWE Hydraulik SE (Aschheim) und bietet folgende Meldekanäle.
Interne Meldestelle HAWE Group (Deutschland)
Telefon Hotline: +49 89 379100-1735
E-Mail Adresse: compliance (at) hawe.de
Auf Wunsch: Persönliches Gespräch