Anzahl der signalverarbeitenden Grundfunktionen (n s ) bezogen auf die Zahl der Ein- und Ausgänge (n e , n a ):
Bei der Ermittlung von n s wird
a) bei den Funktionen Äquivalenz und Antivalenz die Zahl der Eingangsvariablen je Grundfunktion auf zwei begrenzt,
b) bei den Speicherfunktionen die Zahl der Eingangsvariablen je Zustand auf eins begrenzt. Erweiternde Verknüpfungsfunktionen werden gesondert gezählt (DIN 19 237).