Fluidlexikon

Schalleistungsbestimmung

Für die Bestimmung der Schalleistung stehen die Methoden der Schallmessung zur Verfügung. Die Schalleistungsbestimmung kann durch Schalldruckmessung im schalltoten Raum bzw. im Freifeld oder in einem Hallraum erfolgen. Dabei sind die Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Eine weitere Möglichkeit der Schalleistungsbestimmung ist die Messung der Schallintensität auf einer Messfläche um das Objekt. Dabei werden Umgebungseinflüsse bis zu einem bestimmten Maß eliminiert. Die Schalleistungsbestimmung wird i. a. nach der Rahmenvorschrift von DIN 45 635 Teil 1 (Bild S 11) und DIN EN 23 741 durchgeführt.

Die unter Messbedingungen ermittelte Schallleistung einer Maschine ermöglicht keine endgültige Aussage über die Geräuschemission am Aufstellungsort. Man kann als groben Richtwert annehmen, dass die Hydraulik einer Maschine bei Berücksichtigung aller Sekundärmaßnahmen im Freifeld mindestens 5 dB(A) höher ist als die Pumpe im schalltoten Raum. Die Zunahme bei der Aufstellung beträgt wieder mindestens 5 dB(A).

Das heißt, um 85 dB(A) einhalten zu können, darf die Pumpe höchstens 75 dB(A) im schalltoten Raum aufweisen.

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Abbildung S 11: Messanordnung für Schall nach DIN 45 635, Teil 1