Fluidlexikon

Systemordnung

Man teilt Systeme nach der Ordnung der sie darstellenden linearen Differentialgleichungen ein in Systeme 1., 2., ... n. Ordnung. Dabei sind die Beiwerte der Glieder höherer Ordnung häufig so klein, dass sie vernachlässigt werden können. Daher kommt man in den meisten Fällen mit Systemen 1., 2. oder 3. Ordnung aus.

  • Ein System 1. Ordnung hat nur einen Energiespeicher (z. B. Masse, die beschleunigt werden muss). Sie sind in der Hydraulik nur anwendbar, wenn die Kompressibilität des Öls vernachlässigt werden kann (z. B. unter günstigen Umständen bei Kopier- oder Nachlaufregelventilen).
  • Ein System 2. Ordnung hat 2 Energiespeicher bestehend aus Masse und Feder (z. B. kompressibles Öl) und ist daher schwingungsfähig. Die meisten Hydraulik-Systeme sind 2. Ordnung.
  • Bei Systemen 3. und höherer Ordnung muss auch die dritte und höhere Ableitung der Differentialgleichung berücksichtigt werden.