Maß für das Abklingen einer Schwingung in einem Verzögerungsglied zweiter Ordnung. D = 0 bedeutet eine ungedämpfte Dauerschwingung und D = 1 eine aperiodische Schwingung (Bild D 5). Aus regelungstechnischen Gründen sollte D zwischen 0,5 und 1 liegen.
Abbildung D 5: Schwingungen mit verschiedenen Dämpfungsgraden