Fluidlexikon

Betriebssystem

1. Programme eines digitalen Rechensystems, die zusammen mit den Eigenschaften der Rechenanlage die Grundlage der möglichen Betriebsarten des digitalen Rechensystems bilden und insbesondere die Ausführung des Programms steuern und überwachen (EDIN 44 300 T 4).

2. Bezeichnung für diejenigen Teile der Software, die unabhängig von der momentanen Verwendung des Rechners immer im Speicher vorhanden sein müssen, damit der Benutzer überhaupt mit dem Gerät „sprechen“ kann.