Fluidlexikon

Betriebsart einer Steuerung

Kennzeichnung von Art und Umfang der Eingriffe in eine Steuerungseinrichtung durch den Bedienenden und durch Rückmeldungen aus der zu steuernden Anlage. Dabei unterscheidet man nach DIN 19 237 sechs Varianten:

Betriebsart Automatik:

Betriebsart, in der die Steuerung ohne Eingriff des Bedienenden in einen gestarteten Steuerungsablauf programmgemäß arbeitet (automatische Steuerung).

Betriebsart Teilautomatik:

Betriebsart, in der nur Teile der Steuerung oder des Programms ohne Eingriffe des Bedienenden selbsttätig arbeiten (halbautomatische Steuerung).

Betriebsart Hand:

Betriebsart, in der die Steuerungseinrichtung nur durch Eingriff des Bedienenden in Abhängigkeit von etwaigen Verriegelungen arbeitet.

Betriebsart Einrichtung:

Betriebsart, in der die Stellgeräte einzeln durch Eingriffe des Einstellers unter Umgehung vorhandener Verriegelungen gesteuert werden.

Betriebsart Schritt setzen:

Betriebsart bei Ablaufsteuerung, in der durch Eingriff des Bedienenden die Ablaufkette auf einen beliebigen Schritt gesetzt werden kann.

Betriebsart Tippen:

Betriebsart bei Ablaufsteuerungen, in der das Weiterschalten der Ablaufkette auf den nächst folgenden Schritt abhängig vom Eingriff des Bedienenden auf einen für die gesamte Ablaufkette nur einmal für diesen Zweck vorhandenen Signalgeber erfolgt.

In der Regel verlangen die Unfallverhütungsvorschriften, dass der Wähler, mit dem diese Betriebsarten eingestellt werden, abschließbar ist, um Missbrauch durch den Bedienenden zu verhindern.