Fluidlexikon

Flanschverbindung

Die Flanschverbindung ist eine kraftschlüssige, lösbare Rohrverbindung, bestehend aus zwei Flanschhälften und einer Dichtung. Das Anzugsmoment der Befestigungsschrauben erzeugt die erforderliche Dichtkraft. Flanschverbindungen werden vorzugsweise bei Rohrdurchmessern >38 mm oder hochbelasteten Verbindungsstellen anstelle von Rohrverschraubungen eingesetzt. Die für die Hydraulik wichtigsten Bauformen zeigt (Bild F 20):

  • Geteilter Flansch (Split-Flansch) mit vier Befestigungsschrauben und O-Ring Dichtung nach ISO 6162. Die beiden bogenförmigen Halbflansche werden bei der Montage um den am Leitungsende befestigten Bund (bei Rohren meist angeschweißt, bei Schläuchen verpresst) gelegt und verschraubt. Es sind zwei Baureihen genormt: Nennweiten DN 13 bis 127 für Betriebsdrücke von 25 bis 350 bar und Nennweiten DN 13 bis 51 für 400 bar Betriebsdruck.

Die Anschlussmaße entsprechen dem SAE-Flansch nach SAEj 518, allerdings sind für Neukonstruktionen metrische Schrauben vorzusehen. Flansche mit diesem Anschlussbild sind in der Hydraulik sehr gebräuchlich und werden in Saug- und Druckleitungen eingesetzt. Sie bauen sehr platzsparend.

  • Quadratflansch mit vier Befestigungsschrauben mit metrischem Gewinde und O-Ring Dichtung nach ISO 6184. Es sind zwei Baureihen genormt: Nennweiten DN 10 bis 63 für 250 bar Betriebsdruck und Nennweiten DN 10 bis 80 für 400 bar Betriebsdruck. Diese Flanschbauform entstammt dem Schwermaschinenbau und eignet sich besonders für hochbeanspruchte Systeme.
  • DIN-Flansche (Vorschweißflansche) nach DIN 2632 (Nenndruck PN 10) und DIN 2633 (Nenndruck PN 16) mit O-Ring Dichtung werden insbesondere für Niederdruckleitungen (Saugleitungen, Rücklauffilter) eingesetzt.
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Abbildung F 20: Flanschverbindungen