Dazu gehören die
- Verzugszeit T u , als die durch den Zeitpunkt ab Eintritt des Steuersignals bis zum Schnittpunkt der Wendegerade mit der Abszisse bestimmte Zeit und die
- Ausgleichszeit T g , als die durch die Schnittpunkte der Wendetangente mit der Abszisse und dem Wert im Beharrungszustand bestimmte Zeit (Bild E 37) (E DIN 24 311).

Abbildung E 37: Ersatz-Zeitkonstante