Fluidlexikon

Sicherheit einer Anlage

Allgemein:

Der Begriff „Sicherheit“ sollte stets nur im Sinn einer Vermeidung der Gefährdung vor allem von Menschen benutzt werden und nicht auch im Sinn von Zuverlässigkeit einer Anlage (s. auch Betriebssicherheit). Das schließt nicht aus, dass manche Maßnahmen für die Sicherheit auch der Zuverlässigkeit dienen (Bild S 55).

In diesem Sinn ist nach DIN 31 004 „Sicherheit eine Sachlage, bei der das Restrisiko eines Ausfalls kleiner ist als das Grenzrisiko".

Bei technischen Vorgängen gibt es keine absolute Sicherheit. Um das verbleibende Risiko zu minimieren, werden sicherheitstechnische Festlegungen getroffen, das sind: „spezielle Angaben über technische Werte und Maßnahmen, deren Einhaltung im Zusammenwirken mit üblichen technischen Maßnahmen sicherstellen sollen, dass durch Unterschreitung des Grenzrisikos bei den zu erwartenden Betriebsbedingungen die Schutzziele erreicht werden“.

Neben diesen allgemeinen Sicherheitsfestlegungen treten noch eine Reihe von Sicherheitsbestimmungen in Form von Gesetzen und Vorschriften, die der Hersteller oder Importeur einer Anlage berücksichtigen muss, wenn er nicht im Falle eines Schadens in Haftung genommen werden will.

Der sichere Einsatz von fluidischen Anlagen liegt vor allem in der Verantwortung des Anlagenkonstrukteurs. Er muss sie so ausführen, dass alle Vorschriften beachtet sind. Aber auch der Betreiber muss alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und seinen Teil der Vorschriften strikt einhalten.

Von hydraulischen Anlagen:

Hier werden aufgrund der Kompressibilität des Mediums in Verbindung mit dem hohen Druck große Energiemengen gespeichert. Ein plötzliches Freisetzen dieser Kompressionsenergie kann für die Anlagenbedienung sehr gefährlich werden. Das gilt besonders dann, wenn zusätzlich nochHydrospeichereingesetzt sind. Dazu kommen noch Gefahren durch Überlastung.

Daher verlangen die speziellen Sicherheitsgrundsätze nach DIN 24 346, dass die Geräte so ausgewählt, verrohrt und befestigt werden, dass

  • Gefahren, die bei Austritt von Druckflüssigkeit entstehen (sie wachsen mit der hydraulischen Kapazität),
  • Gefahren aufgrund von unbeabsichtigten Maschinenbewegungen und
  • Gefahren aufgrund von unzulässig hohen Kräften vermieden werden.

Von Steuerungen:

Die Sicherheitsanforderungen an Steuerungen lauten:

  • Sie darf niemand gefährden, schädigen oder unnötig belästigen,
  • sie muss gegen äußere Einflüsse geschützt werden, die Fehlverhalten verursachen können,
  • Folgen von Verschleiß und Alterung auf die Sicherheit müssen berücksichtigt werden.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, muss auch die Schaltung der einzelnen Elemente stimmen. Dazu gehört neben der Vermeidung von Schaltungsfehlern, z. B. bei elektrischer Betätigung, dass bei Stromausfall kein Gefahrenzustand für das Personal entsteht, auch der Einbau von redundanten Elementen, Verfahren zur Fehlererkennung (Diagnose) sowie die Schaffung von ungefährlichen Vorzugslagen.

1e1e223111a13696100a5e5686a5ee9c8c095378

Abbildung S 55: Sicherheit und Verfügbarkeit einer Anlage