Fluidlexikon

Abscheidevermögen

Eigenschaft einer Druckflüssigkeit, sich von Verunreinigungen durch Hochsteigen (Luft) oder Absinken (Fremdstoffe) zu trennen.

  • Luftabscheidevermögen (LAU): Charakterisiert die Fähigkeit einer Druckflüssigkeit, ungelöste Luft (Luftbläschen) abzuscheiden. Ungelöste Luft kann im wesentlichen durch Leckstellen, Verwirbelung im Behälter oder durch Kavitation in das Druckmedium gelangen. Sie muss wieder abgeschieden sein, bevor die Flüssigkeit von der Pumpe erneut angesaugt wird, da freie Luft sehr negativen Einfluss in hydrostatischen Anlagen hat. Das LAU ist hauptsächlich von spezifischen Flüssigkeitseigenschaften, von der Betriebsviskosität, von Verunreinigungen und der Bläschengröße abhängig. Es wird nach DIN 59 381 ermittelt.
  • Fremdstoffabscheidevermögen: Eigenschaft einer Druckflüssigkeit, Fremdkörper mit abweichender Dichte, vor allem Wasser und Festkörperverunreinigungen, abzuscheiden. Im Mineralöl scheidet sich Wasser wegen der höheren Dichte am Behälterboden ab, in HFD-Flüssigkeiten wegen der geringen Dichte an der Oberfläche. Wichtig ist auch hier ein Abscheiden der Fremdstoffe im Tank oder in den Filtern bevor sie mit der Flüssigkeit wieder angesaugt werden. Dispergierende Öle.